Rechtsprechung
   LG Flensburg, 31.01.2013 - 7 O 86/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,83156
LG Flensburg, 31.01.2013 - 7 O 86/10 (https://dejure.org/2013,83156)
LG Flensburg, Entscheidung vom 31.01.2013 - 7 O 86/10 (https://dejure.org/2013,83156)
LG Flensburg, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 7 O 86/10 (https://dejure.org/2013,83156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,83156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 985 BGB, § 929 S 1 BGB, § 931 BGB, § 133 InsO, § 134 InsO
    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Herausgabe von Inhaberaktien, Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Anfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus LG Flensburg, 31.01.2013 - 7 O 86/10
    Da nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 90, 3151; NJW 2007, 155, 156) nicht von einer allgemeinen prozessualen Aufklärungspflicht der nicht beweisbelasteten Partei auszugehen ist, ist festzustellen, dass der Kläger, der seinerseits die Echtheit der Ausstellerunterschriften bestritten und eine Rückdatierung der Urkunden behauptet hat, beweisfällig geblieben ist für seine Behauptungen.
  • BGH, 26.10.2006 - III ZB 2/06

    Pflicht eines Notars zur Vorlage von Urkunden

    Auszug aus LG Flensburg, 31.01.2013 - 7 O 86/10
    Da nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 90, 3151; NJW 2007, 155, 156) nicht von einer allgemeinen prozessualen Aufklärungspflicht der nicht beweisbelasteten Partei auszugehen ist, ist festzustellen, dass der Kläger, der seinerseits die Echtheit der Ausstellerunterschriften bestritten und eine Rückdatierung der Urkunden behauptet hat, beweisfällig geblieben ist für seine Behauptungen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht